Das Startchancen-Programm - Ihr kompletter Leitfaden
Erfahren Sie alles über das Startchancen-Programm, was Sie wissen müssen. Finden Sie passende Materialien für die drei Fördersäulen, lernen Sie, welche Produkte förderfähig sind und wie Sie Ihr Budget optimal einsetzen, und lassen Sie sich von unseren Produktideen inspirieren.
Was ist das Startchancen-Programm?
Das Startchancen-Programm ist das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bund und Länder investieren gemeinsam 20 Milliarden Euro über zehn Jahre (je 1 Milliarde Euro pro Jahr), um Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern.
Das Programm startete zum Schuljahr 2024/25 und läuft bis 2034. Es richtet sich an rund 4.000 Schulen bundesweit – das entspricht etwa jeder zehnten Schule in Deutschland. Insgesamt profitieren über eine Million Schülerinnen und Schüler von der Förderung.
Das zentrale Ziel: Den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufbrechen. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.
Die drei Säulen des Startchancen-Programms
Das Startchancen-Programm gliedert sich in drei Finanzierungssäulen, die aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Jede Säule hat einen eigenen Fokus und eigene Förderbedingungen.
SÄULE I
Infrastruktur · Ausstattung · Digitalisierung
Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Säule I ist das Investitionsprogramm des Startchancen-Programms. Ziel ist es, durch passgenaue Investitionen moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte zu schaffen. Die Mittel werden über den Schulträger (z.B. die Kommune) beantragt und fließen in bauliche Maßnahmen sowie in die hochwertige Ausstattung der Schule. Förderfähig sind alle Investitionen, die unmittelbar zu einer förderlichen Lernumgebung beitragen und die pädagogische Qualität verbessern.
Lernklima & Raumgestaltung
Außengelände & Schulhof
SÄULE II
Lernförderung · Schulautonomie · Basiskompetenzen
Chancenbudget für bedarfsgerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung
Das Chancenbudget stärkt die Schulautonomie und gibt Schulen die Freiheit, bedarfsgerecht auf die Herausforderungen vor Ort zu reagieren. Die Mittel werden direkt an die Schule ausgezahlt. Schwerpunkt ist die Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie der sozial-emotionalen Fähigkeiten. In den meisten Ländern werden zwei Drittel der Mittel für zentrale Maßnahmen (z.B. Leseband, Matheband) verwendet, ein Drittel steht der Schule frei zur Verfügung.
Sprachförderung & Leseförderung
Diagnostik & Förderplanung
MINT & Digitale Bildung
SÄULE III
Schulsozialarbeit · Beratung · Elternarbeit
Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Säule III finanziert zusätzliches Fachpersonal an Startchancen-Schulen. Ziel ist es, Lehrkräfte zu entlasten, Schülerinnen und Schüler individuell zu beraten und zu unterstützen, eine positive Schulkultur zu entwickeln und die Elternarbeit zu stärken. Pro Schule steht in der Regel eine Vollzeitstelle zur Verfügung. Das Personal kann aus verschiedenen Berufsgruppen kommen: Sozialpädagogen, Logopäden, Ergotherapeuten, Lerntherapeuten, Medienpädagogen, Sprachlernassistenten und weitere.
Für welche Schulen gilt das Programm?
Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer auf Basis wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Im Mittelpunkt stehen sozioökonomische Merkmale der Schülerschaft.
Sozialindex / Armutsgefährdung
Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien werden bevorzugt berücksichtigt. Die Länder nutzen dafür eigene Sozialindizes (z.B. Schulsozialindex in NRW).
Migrationsgeschichte
Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte ist ein zentrales Auswahlkriterium, da dieser Faktor nachweislich mit Bildungsteilhabe und -erfolg zusammenhängt.
Schulform & Lage
Grundschulen (ca. 60 %), weiterführende Schulen und Berufskollegs (ca. 40 %) können teilnehmen. Schulen in sozialen Brennpunkten werden besonders berücksichtigt.
Zielvereinbarung
Teilnehmende Schulen schließen eine Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht ab. Darin werden individuelle Entwicklungsziele und konkrete Fördermaßnahmen festgelegt.
Wissenschaftliche Begleitung
Das Programm ist als lernendes System konzipiert und wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Schulen arbeiten datengestützt und entwickeln ihre Praxis kontinuierlich weiter.
Träger & Schulträger
Öffentliche Schulen und Schulen in privater Trägerschaft können am Programm teilnehmen. Die Mittel für Säule I werden über den Schulträger (z.B. Kommune) beantragt.
FAQ zum Startchancen-Programm
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Startchancen-Programm – von den Grundlagen bis zur konkreten Mittelverwendung.
Das Startchancen-Programm gliedert sich in drei Finanzierungssäulen:
- Säule I (40 % des Budgets): Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung. Finanziert Infrastruktur, Ausstattung und Modernisierung. Wird über den Schulträger beantragt.
- Säule II (30 % des Budgets): Chancenbudget für bedarfsgerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung. Stärkt die Schulautonomie und fördert Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik. Wird direkt an die Schule ausgezahlt.
- Säule III (30 % des Budgets): Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams. Finanziert zusätzliche Fachkräfte wie Sozialpädagogen, Logopäden oder Sprachlernassistenten.
Zusammen ergeben die drei Säulen ein ganzheitliches Förderkonzept, das Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung und personelle Unterstützung verbindet.
Säule I ist das Investitionsprogramm des Startchancen-Programms und umfasst 40 % des Gesamtbudgets (ca. 195.000 € pro Schule und Jahr). Es zielt auf die Schaffung moderner, klimagerechter und barrierefreier Lernorte ab.
Förderfähig sind insbesondere:
- Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und -gelände
- Anschaffung nachhaltiger und lernförderlicher Ausstattung (z.B. flexible Möbel, ergonomische Stühle)
- Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur (z.B. interaktive Whiteboards, WLAN)
- Gestaltung von Lernumgebungen für individuelles und kooperatives Lernen
- Akustik-Optimierung, Außengelände, Begegnungsräume für die Elternarbeit
Die Mittel werden über den Schulträger (z.B. die Kommune) beantragt. Reine Instandhaltungsmaßnahmen ohne pädagogischen Mehrwert sind nicht förderfähig.
Säule II ist das Chancenbudget und umfasst 30 % des Gesamtbudgets (ca. 150.000 € pro Schule und Jahr). Es stärkt die Schulautonomie und gibt Schulen Spielraum für bedarfsgerechte Lösungen.
In den meisten Bundesländern werden zwei Drittel der Mittel für zentrale, landesweit koordinierte Maßnahmen verwendet (z.B. das Berliner Leseband oder das Matheband). Ein Drittel steht der Schule frei zur Verfügung.
Typische Verwendungszwecke:
- Lernmaterialien zur Förderung der Basiskompetenzen (Deutsch, Mathematik)
- Diagnosematerialien zur Lernstandsfeststellung
- Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal
- Kooperationen mit externen Partnern (z.B. Lernförderprogramme)
- Materialien für sozial-emotionales Lernen und Projektarbeit
Alle Maßnahmen müssen vorab im Schulvertrag mit der Schulaufsicht vereinbart werden. Ausgaben für Baumaßnahmen und digitale Endgeräte sind in der Regel über Säule I zu finanzieren.
Säule III finanziert zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams an Startchancen-Schulen. Sie umfasst 30 % des Gesamtbudgets (ca. 150.000 € pro Schule und Jahr), was in der Regel für eine Vollzeitstelle ausreicht.
Ziele der Säule III:
- Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
- Aufbau einer lernförderlichen Elternarbeit
- Entwicklung einer positiven Schulkultur
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen
Mögliche Berufsgruppen: Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Lerntherapeuten, Logopäden, Medienpädagogen, Musiktherapeuten, Psychologen, Sprachlernassistenten, Pädagogische Assistenz, Betreuer und Erzieher.
Die Auswahl des Personals erfolgt in Abstimmung mit der Schulaufsicht und orientiert sich an den im Schulvertrag vereinbarten Zielen.
Das Startchancen-Programm gilt in allen 16 Bundesländern Deutschlands. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern (BLV) wurde von allen Ländern unterzeichnet. Zum Schuljahr 2024/25 starteten zunächst über 2.000 Schulen, bis zum Schuljahr 2026/27 sollen alle rund 4.000 Startchancen-Schulen im Programm sein.
Die Umsetzung unterscheidet sich jedoch von Land zu Land: Jedes Bundesland hat eigene Förderrichtlinien, Antragsverfahren und Schulauswahlkriterien. Die Länder mit den meisten Startchancen-Schulen sind:
- Nordrhein-Westfalen: 923 Schulen
- Bayern: 580 Schulen
- Baden-Württemberg: 540 Schulen
- Niedersachsen: 390 Schulen
Hier finden Sie die offiziellen Landesseiten:
Das Startchancen-Programm richtet sich an Schulen in herausfordernder Lage mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Die Auswahl erfolgt durch die Bundesländer auf Basis wissenschaftsgeleiteter Kriterien:
- Hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte
- Hohe Armutsgefährdungsquote in der Schülerschaft
- Lage in einem sozial benachteiligten Umfeld (Sozialraum)
- Ergebnisse aus Bildungsstudien und Lernstandserhebungen
Schulformen: Grundschulen (ca. 60 % der Förderung), weiterführende Schulen wie Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Förderschulen und Berufskollegs (ca. 40 %). Gymnasien können ebenfalls teilnehmen, wenn sie die Kriterien erfüllen.
Sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft können am Programm teilnehmen. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich – die Auswahl erfolgt ausschließlich durch das jeweilige Bundesland.
Eine Startchancen-Schule erhält im Durchschnitt rund 500.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich aus den Mitteln aller drei Säulen zusammen:
- Säule I: ca. 195.000 € (40 %) für Investitionen
- Säule II: ca. 150.000 € (30 %) als Chancenbudget
- Säule III: ca. 150.000 € (30 %) für Personal
Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Schulgröße. In einigen Ländern gibt es einen Sockelbetrag pro Schule plus einen schülerzahlbezogenen Anteil. Über die gesamte Programmlaufzeit von zehn Jahren ergibt das pro Schule einen Gesamtbetrag von rund 5 Millionen Euro.
Aus Säule I sind alle investiven Maßnahmen förderfähig, die zu einer förderlichen Lernumgebung beitragen. Konkret umfasst das:
- Möbel: Flexible, modulare Schultische und -stühle, ergonomische Sitzmöbel, Regalsysteme, Raumteiler
- Digitaltechnik: Interaktive Whiteboards, Tablets, Laptops, Ladeinfrastruktur, Dokumentenkameras, WLAN-Ausstattung
- Raumgestaltung: Akustik-Elemente, Beleuchtung, Verdunkelung, Bodenbeläge
- Außengelände: Spielgeräte, Sitzgruppen, Hochbeete, Überdachungen
- Umbaumaßnahmen: Schaffung von Lernlandschaften, Bibliotheksräumen, MakerSpaces, Begegnungsräumen
Nicht förderfähig sind Verbrauchsmaterialien, laufende Betriebskosten und reine Instandhaltungsmaßnahmen. Für Lernmaterialien und Fördermittel ist Säule II zuständig.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Art der Produkte und dem Antragsteller:
- Säule I finanziert investive Anschaffungen mit langfristigem Charakter: Möbel, Digitaltechnik, Raumausstattung, Umbaumaßnahmen. Der Antrag wird vom Schulträger (Kommune) gestellt.
- Säule II finanziert pädagogische Maßnahmen und Verbrauchsmaterialien: Lernmaterialien, Fördermittel, Bücher, Diagnosewerkzeuge, Fortbildungen. Der Antrag wird von der Schule selbst gestellt (Sachmittelabruf).
Praktisch bedeutet das: Ein interaktives Whiteboard wird über Säule I finanziert, während Lernmaterialien für den Unterricht aus Säule II bezahlt werden. Digitale Endgeräte (Tablets, Laptops) sind in der Regel ebenfalls Säule I zuzuordnen.
Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Es startete zum Schuljahr 2024/25 (offizieller Beginn: 1. August 2024) und läuft bis zum Schuljahr 2033/34.
Die Aufnahme der Schulen erfolgt gestaffelt: Zum Schuljahr 2024/25 starteten zunächst über 2.000 Schulen. Bis spätestens zum Schuljahr 2026/27 sollen alle rund 4.000 Startchancen-Schulen in das Programm aufgenommen sein.
Bund und Länder investieren jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr, zusammen also zwei Milliarden Euro jährlich. Über die gesamte Laufzeit ergibt das eine Gesamtinvestition von 20 Milliarden Euro.
Das hängt von der Säule und dem Bundesland ab:
- Säule I: Hier bestellt in der Regel der Schulträger (z.B. die Kommune). Die Schule kann Bedarfe anmelden, die Beschaffung erfolgt aber über den Träger.
- Säule II: Hier hat die Schule mehr Eigenverantwortung. Über einen Sachmittelabruf können Produkte direkt von der Schule bestellt und abgerechnet werden – sofern die Maßnahme im Schulvertrag vereinbart wurde.
Wichtig: Alle Ausgaben müssen dokumentiert und nachgewiesen werden. Vergaberegeln (z.B. Preisvergleiche ab bestimmten Beträgen) sind zu beachten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Schulaufsicht oder den Schulträger.
Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne produktspezifische Angebote und eine Dokumentation der Förderfähigkeit zur Verfügung.
Für die Beschaffung passender Materialien und Produkte für alle drei Säulen des Startchancen-Programms bietet spielundlern.de eine große Auswahl.
Der Shop bietet ein umfangreiches, speziell auf den pädagogischen Einsatz ausgerichtetes Sortiment, das die zentralen Bedarfe von Startchancen-Schulen abdeckt:
- Säule I: Flexible Schulmöbel, ergonomische Ausstattung, Raumgestaltung und digitale Infrastruktur für zeitgemäße Lernumgebungen
- Säule II: Lernmaterialien zur Sprach- und Leseförderung, Mathematikmaterialien, Diagnosewerkzeuge sowie Materialien für sozial-emotionales Lernen und MINT
- Säule III: Therapie- und Beratungsmaterialien, Ausstattung für Elternarbeit sowie Materialien zur Förderung von Mehrsprachigkeit und Integration
Das Sortiment ist gezielt auf Schulen mit hohem Förderbedarf und Migrationsanteil zugeschnitten.
Offizielle Quellen & Nachweise
Alle Informationen auf dieser Seite basieren ausschließlich auf offiziellen Quellen von Bund und Ländern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Primärquellen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF/BMBFSFJ)
Offizielle Programmseite des Bundes
bmbfsfj.bund.de → Startchancen-ProgrammBMBF – FAQ zum Startchancen-Programm
Häufige Fragen und offizielle Antworten des Bundes
bmftr.bund.de → FAQ StartchancenKultusministerkonferenz (KMK)
Verwaltungsvereinbarung Säule I (Investitionsprogramm)
kmk.org → VV Startchancen-Programm (PDF)Kultusministerium Bayern
Startchancen-Programm Bayern mit 580 Schulen
km.bayern.de → Startchancen-ProgrammKultusministerium Baden-Württemberg
Säule I Investitionsprogramm BW inkl. Verwaltungsvorschrift
km.baden-wuerttemberg.de → StartchancenSenatsverwaltung Berlin
Alle drei Säulen mit Handreichungen und Formularen
berlin.de → Startchancen-ProgrammBildungsserver Rheinland-Pfalz
Säule II Chancenbudget und Säule III Informationen
bildung.rlp.de → StartchancenWübben Stiftung Bildung
Ländervergleich und Übersichtstabelle (unabhängige Bildungsstiftung)
wuebben-stiftung-bildung.org → ÜbersichtstabelleStand der Informationen: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Veröffentlichungen der zuständigen Landesministerien.